Österreich wird seinen Online-Glücksspielmarkt im Oktober 2027 von einem Monopolmodell zu einem Mehranbietermodell überführen. Der neue gesetzliche Rahmen führt eine Zugangsbeschränkung für Unternehmen ein, die zuvor ohne Lizenz operierten.
Zugangsbeschränkungen und finanzielle Obergrenzen
Die Gesetzgebung schafft eine Karenzfrist, die Unternehmen mit illegaler Marktaktivität in den vorangegangenen 18 Monaten von der Erteilung erster Lizenzen ausschließt. Diese Beschränkung verlängert sich ab 2030 auf 24 Monate. Betroffene Unternehmen müssen zudem ausstehende Steuerschulden begleichen und historische Spielerstreitigkeiten klären, bevor sie Marktzugang erhalten. Die Maßnahme betrifft direkt Graumarkt-Anbieter, die derzeit unter Europäischen Union-Lizenzen operieren.Der Österreichische Glücksspielverband warnte, dass die Zugangspause die Migration der Spieler in den regulierten Sektor stören könnte. „Die Bundesregierung will die Spieler in den regulierten Markt holen“, sagte Verbandspräsident Simon Priglinger-Simader. „Mit der Karenzfrist passiert das Gegenteil: steuerzahlende Anbieter müssen gehen, der Schwarzmarkt springt ein, bestehende Einnahmen brechen zusammen und bereits eingeplante zusätzliche Einnahmen bleiben aus.“ Casinos Austria und Admiral, im Besitz von Tipico, haben die vorübergehende Ausschlussmaßnahme öffentlich unterstützt.
Die regierende Koalition hat zudem finanzielle und spielbezogene Parameter angepasst. Der maximale Einsatz bei Spielautomaten wird auf 5 € festgelegt, während die höchste Auszahlungsobergrenze 10.000 € erreicht. Wöchentliche Einzahlungen sind auf 1.680 € begrenzt, mit zusätzlichen Einschränkungen für Spieler unter 26 Jahren.
Die Spielmechaniken umfassen verpflichtende Sitzungsunterbrechungen und reduzierte Spielfrequenzen. Die Reform modifiziert auch die Lizenzstruktur für Land-based-Casinos, indem sie einer festen Anzahl von Anbietern die Möglichkeit gibt, sich um Spielstätten zu bewerben. Dreizehn physische Standorte werden in das kommende Ausschreibungsverfahren einbezogen.
Die Details des Gesetzentwurfs wurden von der Tageszeitung Krone berichtet.